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   LAG Hamm, 09.05.2003 - 10 (13) TaBV 30/02   

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https://dejure.org/2003,23896
LAG Hamm, 09.05.2003 - 10 (13) TaBV 30/02 (https://dejure.org/2003,23896)
LAG Hamm, Entscheidung vom 09.05.2003 - 10 (13) TaBV 30/02 (https://dejure.org/2003,23896)
LAG Hamm, Entscheidung vom 09. Mai 2003 - 10 (13) TaBV 30/02 (https://dejure.org/2003,23896)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 26.07.1989 - 7 ABR 22/88

    Betriebsverfassung: Begriff des einheitlichen Betriebs

    Auszug aus LAG Hamm, 09.05.2003 - 10 (13) TaBV 30/02
    Es ist weder durch die zwischenzeitlich durchgeführten Betriebsratswahlen im B6xxxxxxxxx Betrieb und im H7xxxxxxx Betrieb entfallen, noch dadurch, dass die Betriebsratswahl in B3xxxxxxx angefochten ist (BAG, Beschluss vom 25.11.1980 - AP Nr. 3 zu § 18 BetrVG 1972, BAG, Beschluss vom 07.08.1986 - AP Nr. 5 zu § 1 BetrVG 1972 - unter B. I. 2. der Gründe; BAG, Beschluss vom 25.05.1988 - 7 ABR 51/87 - n.v.; BAG, Beschluss vom 26.07.1989 - 7 ABR 22/88 - n.v.; Fitting, a.a.O., § 18 Ziffern 56 f., 67).

    Die Wahrnehmung der Fachaufsicht ist nicht gleichbedeutend mit der Leitung eines Betriebes oder eines Betriebsteiles im Sinne des Betriebsverfassungsgesetzes (vgl. BAG, Beschluss vom 26.07.1989 - 7 ABR 22/88 - unter B. III. 2. b) aa) der Gründe; vgl. auch: BAG, Beschluss vom 24.01.1964 - AP Nr. 6 zu § 3 BetrVG; Däubler/Kittner/Klebe/Trümmner, a.a.O., § 5 Rz. 47; Kreutz, a.a.O., § 7 Rz. 19, 32 m.w.N.).

  • BAG, 02.03.1955 - 1 ABR 19/54

    Betriebsverfassungsrecht: Nichtigkeit der Wahl des Betriebsrats

    Auszug aus LAG Hamm, 09.05.2003 - 10 (13) TaBV 30/02
    Das Amt eines Wahlvorstandes endet mit der konstituierenden Sitzung des gewählten Betriebsrates (BAG, Beschluss vom 14.11.1975 - AP Nr. 1 zu § 18 BetrVG 1972; Fitting, a.a.O., § 19 Rz. 43 und § 29 Rz. 18, vgl. auch: Germelmann/Matthes/Prütting/Müller-Glöge, a.a.O., § 83 Rz. 71 f. m.w.N.).
  • BAG, 25.05.1988 - 7 ABR 51/87

    Vorliegen eines einheitlichen Betriebsteils bei zwei Niederlassungen

    Auszug aus LAG Hamm, 09.05.2003 - 10 (13) TaBV 30/02
    Es ist weder durch die zwischenzeitlich durchgeführten Betriebsratswahlen im B6xxxxxxxxx Betrieb und im H7xxxxxxx Betrieb entfallen, noch dadurch, dass die Betriebsratswahl in B3xxxxxxx angefochten ist (BAG, Beschluss vom 25.11.1980 - AP Nr. 3 zu § 18 BetrVG 1972, BAG, Beschluss vom 07.08.1986 - AP Nr. 5 zu § 1 BetrVG 1972 - unter B. I. 2. der Gründe; BAG, Beschluss vom 25.05.1988 - 7 ABR 51/87 - n.v.; BAG, Beschluss vom 26.07.1989 - 7 ABR 22/88 - n.v.; Fitting, a.a.O., § 18 Ziffern 56 f., 67).
  • BAG, 03.10.1958 - 1 ABR 3/58

    Mitglied das Wahlvorstandes - Unterschrift unter Vorschlagsliste - Wahlanfechtung

    Auszug aus LAG Hamm, 09.05.2003 - 10 (13) TaBV 30/02
    Es ist weder durch die zwischenzeitlich durchgeführten Betriebsratswahlen im B6xxxxxxxxx Betrieb und im H7xxxxxxx Betrieb entfallen, noch dadurch, dass die Betriebsratswahl in B3xxxxxxx angefochten ist (BAG, Beschluss vom 25.11.1980 - AP Nr. 3 zu § 18 BetrVG 1972, BAG, Beschluss vom 07.08.1986 - AP Nr. 5 zu § 1 BetrVG 1972 - unter B. I. 2. der Gründe; BAG, Beschluss vom 25.05.1988 - 7 ABR 51/87 - n.v.; BAG, Beschluss vom 26.07.1989 - 7 ABR 22/88 - n.v.; Fitting, a.a.O., § 18 Ziffern 56 f., 67).
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